Nutzwasserverwendung im Outdoorbereich bei Wassermangel
Wassermangel stellt für die Gemeinden als Wasserversorger eine besondere Herausforderung dar. Primäres Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.
Für u.a. die Befüllung von Pools, die Beregnung von Rasenflächen, das Waschen von Fahrzeugen (Nutzwasser) können daher – abhängig von den regionalen Verhältnissen – Einschränkungen notwendig sein.
So kann die jeweilige Gemeinde im Rahmen des NÖ Wasserleitungsanschlussgesetzes bzw. der Gemeindewasserleitungsordnungen den Wasserbezug dafür einschränken. Z.B. können der Wasserbezug zeitlich begrenzt oder eine Anmeldeverpflichtung vorgesehen, bei unbedingter Notwendigkeit auch Verbote angeordnet werden.
Nehmen sie daher insbes. vor einer Poolbefüllung Kontakt mit ihrer Gemeinde als Wasserversorger auf und erkundigen sie sich über mögliche einschränkende Maßnahmen. Es wird an dieser Stelle allerdings auch generell an die Vernunft appelliert und in Wassermangelzeiten insbes. die Notwendigkeit des Autowaschens, der Rasenflächenberegnung und der großflächigen Reinigung von z.B. Pflasterflächen kritisch zu betrachten.
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