Sozialer Alltagsbegleiter oder Soziale Alltagsbegleiterin
Die Anerkennung als Sozialer Alltagsbegleiterin bzw. Sozialer Alltagsbegleiter erfolgt durch die Landeshauptfrau bzw. durch den Landeshauptmann.
Voraussetzungen
1.
a) Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, einer EWR-Vertragspartei oder der Schweizer Eidgenossenschaft
b) Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, die hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleich zu behandeln sind.
2.
Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der dem Art. 13 Abs.1, 2 oder 3 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht
Unterlagen
Folgende Unterlagen bzw. Nachweise sind bei Antragstellung im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift samt Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer vorzulegen:
- Antrag, schriftliches Ansuchen um Nostrifikation mittels Antragsformular
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldezettel, als Nachweis eines Hauptwohnsitzes oder eines/einer Zustellbevollmächtigten (persönlich unterfertigte Vollmacht) in Österreich zum Zwecke der Zustellung Zustellvollmacht
- Urkunde, zum Nachweis einer eventuellen Namensänderung (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, etc.)
- Jahreszeugnisse und Stundennachweis: Nachweis über die an der ausländischen Ausbildungseinrichtung besuchten Lehrveranstaltungen und über die abgelegten Prüfungen sowie über allfällige wissenschaftliche Arbeiten
- Lehrplan (von der Schule für den jeweiligen Antragsteller bestätigt), aus dem die Gesamtausbildungsdauer, die gelehrten theoretischen Gegenstände samt der im jeweiligen Ausbildungsjahr vorgesehenen Gesamtstundenanzahl und die im jeweiligen Ausbildungsjahr absolvierten Praktika (Einrichtung, Station, Stunden) ersichtlich sind
- Diplom und Abschlusszeugnis: Urkunde, die als Nachweis des ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses ausgestellt wurde und die zur Berufsausübung in dem Staat, in dem sie erworben wurde, berechtigt
- Fachprüfungsnachweis
- Arbeitsbestätigung (Auflistung der bisherigen Tätigkeiten im Gesundheits- bzw. Sozialbetreuungsberuf inkl. entsprechender Nachweise)
- Lebenslauf
Hinweis:
Dokumente bzw. Fotokopien von Unterlagen werden nur anerkannt, wenn sie bei Antragstellung im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift samt Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer vorgelegt werden.
Kosten
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
- für den Antrag € 70,00
- für die Beilagen pro Bogen je € 6,00
- für den Bescheid € 124,00
- Verwaltungsabgabe: € 11,20
Die Verwaltungsabgabe und die Gebühren sind zusammen zu entrichten. Eine Zahlungsanweisung mit dem entsprechenden Betrag wird mit der behördlichen Erledigung (Bescheid) übermittelt.
Verfahrensablauf
Aufgrund eines Antrages ist im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens unter Beiziehung eines Amtssachverständigen zu prüfen, ob die außerhalb Niederösterreichs erworbenen Befähigungs- und Ausbildungsnachweise einer niederösterreichischen Ausbildung als Sozialer Alltagsbegleiterin oder Sozialer Alltagsbegleiter gleichwertig sind bzw. ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung vorzuschreiben sind oder eine Anerkennung der außerhalb Niederösterreichs erworbenen Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nicht möglich ist.
Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens erfolgt eine bescheidmäßige Erledigung. Im Bescheid wird darüber abgesprochen, ob die erworbenen Befähigungs- und Ausbildungsnachweise einer niederösterreichischen Ausbildung im entsprechenden Sozialbetreuungsberuf gleichwertig sind bzw. die Anerkennung an die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs oder zusätzlicher Praktika gebunden ist. Sofern eine Anerkennung der außerhalb Niederösterreichs erworbenen Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nicht möglich ist, erfolgt eine Abweisung des Antrages.
Zum Formular
Zustellvollmacht (PDF-Datei, 40kb)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Gesundheitsrecht Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15733
