Bewilligungen und Bescheinigungen
Die Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig:
Zulassungsbescheinigungen nach ADR
Bewilligung zum Ziehen nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger
10 km/h Bescheinigungen
Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h dürfen in Österreich nur dann betrieben werden, wenn der Lenker eine "10 km/h" - Bescheinigung vorweisen kann. Solch eine Bescheinigung kann nach Vorführung des Fahrzeuges bei einer unserer Prüfstellen ausgestellt werden, wozu Sie einen Termin zur Fahrzeugvorführung an einer unseren Hauptprüfstellen benötigen.
Die Vorschriften für 10km/h Fahrzeuge sind in den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gemäß §96 KFG 1967 sowie §57 KDV 1967 vorgegeben:
1) Anbringung der Fahrgestell- und Motornummer
2) Anbringung einer sichtbaren 10km Tafel auf der Rückseite des Fahrzeuges (Tafel dient als Kennzeichnung als langsames Fahrzeug, um den übrigen Verkehr zu warnen)
3) Technische Anforderungen an das Fahrzeug (Abmessungen, Betriebsbremsanlage/Feststellbremse, Beleuchtungsausrüstung bei Dämmerung/Dunkelheit/Nebel, max. Betriebsgeräusch, 10 km-Tafel):
größte Höhe: 3.800m
größte Breite: 2.200mm
größte Länge: 10.000mm
max. Betriebsgeräuschs: 75db(A)
Beleuchtung jedenfalls:
- mind. zwei rote nichtdreieckige symmetrisch angebrachte hintere Rückstrahler (Ausnahme: nur ein Rückstrahler bei einspurigen Fahrzeugen)
- Anbringung, so wie als möglich außen, um die max. Breite erkennbar zu machen
- mind. 300mm der innersten Punkte der Lichteintrittsfläche zur Längenmittelebene (Mitte) des Fahrzeuges
- max. 400mm der äußersten Punkte der Lichteintrittsfläche zum äußersten Fahrzeugrand
- max. 900mm der obersten Punkte der Lichteintrittsfläche zur Fahrbahn
- Anbringung, so wie als möglich außen, um die max. Breite erkennbar zu machen
Beleuchtungsausrüstung (sofern erforderlich bei Dämmerung/Dunkelheit/Nebel):
- jeweils zwei Leuchten (Ausnahme: jeweils nur Leuchte bei einspurigen Fahrzeugen)
- weißes Licht nach vorne
- rotes Licht nach hinten
---> sofern diese dauerhaft angebracht symmetrisch angebracht sind
- max. 400mm vom äußersten Rand des Fahrzeuges
- oberen Punkte ihrer Leuchtfläche max. 1200mm über der Fahrbahn
Zulassungsbescheinigungen gemäß 9.1.3 ADR
Zulassungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrzeuge können von jenen Stellen ausgestellt werden, welche die jährliche technische Untersuchung nach 9.1.2.3 ADR vornehmen.
Bewilligung zum Ziehen nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger (z.B.: Baukräne, Abschleppachsen,...) mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zu ziehen.
Der Antrag für eine derartige Bewilligung ist elektronisch direkt beim Amt der NÖ Landesregierung, unter SOTRA - Sondertransporte bei der Abteilung Allgemeiner Straßendienst – Straßenbetrieb zu stellen. Nur im Falle, dass aus technischen Gründen ein Antrag über Sotra nicht möglich ist, wäre das, unter der Rubrik Downloads verfügbare Antragsformular zu verwenden.
Ein Bescheid als Originaldokument wird dem Antragsteller nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens (zwischen den Abteilungen Straßendienst, Brückenbau und Technische KFZ-Angelegenheiten) zugestellt.
COP-Dokument
Für die Berechnung der ÖKO-Punkte im Nutzfahrzeugbereich ist ein COP-Dokument notwendig. Die Bestätigung dieser Dokumente kann in der Zentrale-St. Pölten vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vom Generalimporteur vorgedrucktes COP-Dokument
- Zulassungsschein
- Genehmigungsdokument
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Technische Kraftfahrangelegenheiten
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
